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VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05
Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der …
Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12
Im Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Gefahrenvorsorge im Hinblick auf die von Hunden ausgehenden potentiellen Gefahren hat der Landesgesetzgeber dementsprechend mit § 4 Abs. 4 GefHuG LSA eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der bereits bloße Risiken zukünftiger Schädigungen durch Hunde vermieden werden sollen (vgl. Nds. OVG, B. v. 12.05.2005 - 11 ME 92/05 - zitiert nach juris, zur insoweit wortgleichen Regelung des § 3 Abs. 2 Nds. Gesetz über das Halten von Hunden vom 12.12.2002, Nds. GVBl. 2003, 2).Derartige Feststellungen der zuständigen Behörde bereits in einem früheren Stadium abzuverlangen, liefe der nach dem Sinne und Zweck des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren gegebenen behördlichen Eingriffsmöglichkeiten auf geringer Gefahrenschwelle beim Vorliegen bloßer Verdachtsumstände zuwider (vgl. Nds. OVG, B. v. 12.05.2005 - 11 ME 92/05 - zitiert nach: juris).
- BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, B. v. 12.01.2004 - 3 B 101/03 -, zitiert nach: juris m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen …
Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12
Dabei kann schon fraglich sein, ob in dem hier zu entscheidenden Fall überhaupt das Rechtsinstitut der Verwirkung zum tragen kommt, da es sich um hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr handelt (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10 -, zitiert nach: juris m. w. N.). - VG Oldenburg, 17.10.2005 - 2 B 3417/05
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12
Insofern durfte die Antragsgegnerin die in § 5 Abs. 2 S. 2 GefHuG LSA enthaltene Pflicht des Hundehalters gestützt auf den § 13 SOG LSA erstrecken (vgl. VG Oldenburg, B. v. 17.10.2005 - 2 B 3417/05 - zitiert nach: juris). - OVG Bremen, 01.09.2011 - 1 B 105/11
Niederlassungserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, …
Auszug aus VG Magdeburg, 24.05.2012 - 1 B 122/12
Auf den Zeitablauf zwischen den Vorkommnissen, die den Verdacht der Gefährlichkeit der Hunde ausgelöst haben, und dem Erlass des Bescheides kommt es deshalb nicht an (vgl. hierzu auch: VG Magdeburg, B. v. 15.05.2012 - 1 B 105/11 MD -, S. 5 f. d. B. A.).